Kosten der Therapie
NEU! Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Wünschen Sie für Ihr Kind eine psychotherapeutische Behandlung, aber es liegt beim Kind keine psychische Erkrankung vor?
Dann können Sie Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbstzahlend in Anspruch nehmen.
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie.
So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Es ist dennoch sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Noch sind nicht alle über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert und bei PKV- und Beilhilfe-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife!!!
Außerdem: Nicht jede private Versicherung deckt Psychotherapie ab. Manche privaten Versicherungen übernahmen Psychotherapie nur bei ärztlichen und nicht bei psychologischen Psychotherapeuten.
Honorar- und Leistungsübersicht nach GOP (§2 GOÄ):
Sparkasse Kulmbach-Kronach
Svenja Prodinger-Pilipp
DE04 7715 0000 0102 0490 95
BYLADEM1KUB
Schweigepflicht:
Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, mich zum Zwecke der besseren Vernetzung in schriftlicher Form davon zu entbinden.
